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§42 (4a) StVO

Verkehrsregeln im "verkehrsberuhigten Bereich" §42 (4a) StVO
  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Die Schrittgeschwindigkeit von 4-7 km/h gilt übrigens auch für Radfahrer!

Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld bis zu 30 Euro, bei Gefährdung eines Fußgängers mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Spielstraße Hei-Kö

Der größte Teil der Hei-Kö ist als "Spielstraße" ausgewiesen, im Amtsdeutsch "verkehrsberuhigter Bereich" genannt. Über die Regeln auf Spielstraßen gibt es viele Unsicherheiten:

  • Dürfen Kinder auf der Straße spielen?
  • Wie schnell darf man fahren?
  • Gilt rechts vor links?
  • Wo darf man parken?

Hier sind die Antworten.

Regeln bei der Ausfahrt aus einem "verkehrsberuhigten Bereich" §10 StVO

(auszugsweise): Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Das heißt: es gilt nicht " Rechts vor Links"!

§10 StVO