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Verkehrsregeln im "verkehrsberuhigten
Bereich" §42
(4a) StVO
Die Schrittgeschwindigkeit von 4-7 km/h gilt übrigens auch für Radfahrer! Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld bis zu 30 Euro, bei Gefährdung eines Fußgängers mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Spielstraße Hei-Kö Der größte Teil der Hei-Kö ist als "Spielstraße" ausgewiesen, im Amtsdeutsch "verkehrsberuhigter Bereich" genannt. Über die Regeln auf Spielstraßen gibt es viele Unsicherheiten:
Hier sind die Antworten. Regeln bei der Ausfahrt aus einem "verkehrsberuhigten Bereich" §10 StVO (auszugsweise): Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das heißt: es gilt nicht " Rechts vor Links"! |